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Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Tennishalle

 

1. Allgemeine Bestimmungen

• Die Tennishalle steht allen Mitgliedern und Gästen zur Verfügung, die die nachfolgenden Nutzungsbedingungen akzeptieren und einhalten.

• Die Nutzung der Tennishalle erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Verletzungen, die sich aus der Nutzung der Anlage ergeben, außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

2. Buchung und Nutzung der Plätze

• Eine Stornierung ist bis 24 Stunden vor Spielbeginn möglich. In diesem Fall werden 50 % des Buchungsbetrags zurückerstattet.

• Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor Spielbeginn oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift.

• Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zeitpunkt der Stornierung im Online-Buchungssystem.

• Diese Regelung ist notwendig, da durch Zahlungsanbietergebühren und Systemkosten bei kurzfristigen Stornierungen Kosten für den Betreiber entstehen, die nicht erstattungsfähig sind.

• In Fällen höherer Gewalt (z. B. behördliche Sperrung, technische Störung, Unbespielbarkeit des Platzes) entfällt selbstverständlich die Zahlungspflicht.

• Der Betreiber behält sich vor, Platzreservierungen im Ausnahmefall kurzfristig zu stornieren oder zu verschieben, sofern die Tennishalle für Turniere, Vereinsveranstaltungen oder Wartungsarbeiten benötigt wird.

• In solchen Fällen werden bereits gebuchte Stunden vollständig gutgeschrieben und können zu einem späteren Zeitpunkt flexibel nachgeholt werden.

• Mit Abschluss einer Buchung erkennen die Nutzer diese Regelung ausdrücklich an.

3. Verhalten in der Tennishalle

• Alle Spieler und Gäste sind verpflichtet, sich rücksichtsvoll und respektvoll gegenüber anderen Nutzern zu verhalten.

• Die Tennishalle ist sauber zu halten. Bitte entsorgen Sie Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.

• Das Mitbringen von Haustieren in die Tennishalle ist nicht gestattet.

4. Hausrecht und Weisungsbefugnis

• Das Platzmanagement hat das Hausrecht und ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen Maßnahmen zu ergreifen, die bis zum Verweis aus der Tennishalle reichen können.

• Den  Anweisungen des Platzmanagements und der Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten.

5. Haftung

• Für die Beschädigung von Einrichtungen und Ausstattungen der Tennishalle haften die Verursacher. Beschädigungen sind umgehend dem Platzmanagement zu melden.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften zum Schuhwerk, insbesondere wenn die Schuhe den Platz verdrecken oder beschädigen, behalten wir uns vor, die anfallenden Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.

Besondere Regeln für die Nutzung des Hallenbodens „Proflex“

1. Schuhwerk

• Die Plätze dürfen nur mit sauberen Allcourt- oder Hallentennisschuhen mit heller, „non marking“ Sohle betreten werden.

• Die Schuhe dürfen nicht auf dem Weg vom Parkplatz zur Halle getragen worden sein. Sie sind erst in den Umkleideräumen oder im Flur           anzuziehen.

2. Bälle

• Es dürfen ausschließlich saubere Bälle verwendet werden, die noch nicht auf Sand, Granulat oder ähnlichen Belägen gespielt wurden.              Sandkörner und Steinchen können den Belag zerkratzen.

3. Verhalten auf dem Platz

• Das Werfen von Schlägern ist untersagt, da dies die Oberfläche beschädigen kann.

• Die Sitzbänke sind auf den bereitgestellten Unterlagen zu belassen.

• Glasgetränkeflaschen sind auf den Plätzen nicht erlaubt.

• Verschüttete Getränke, außer Wasser, sind umgehend mit kaltem Wasser zu entfernen.

4. Meldung von Beschädigungen

• Beschädigungen am Belag sind unverzüglich dem Platzmanagement, Herrn Michael Burgard, unter der Mobilnummer 0151/14210616 zu melden.

5. Spielfreude und Nachhaltigkeit

• Wir bitten alle Nutzer, die oben genannten Regeln einzuhalten, um eine langfristige und ungestörte Nutzung des neuen Hallenbodens zu      gewährleisten.